Rechtsprechung
   LG Köln, 14.03.2013 - 14 O 320/12   

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https://dejure.org/2013,4408
LG Köln, 14.03.2013 - 14 O 320/12 (https://dejure.org/2013,4408)
LG Köln, Entscheidung vom 14.03.2013 - 14 O 320/12 (https://dejure.org/2013,4408)
LG Köln, Entscheidung vom 14. März 2013 - 14 O 320/12 (https://dejure.org/2013,4408)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • kanzlei.biz

    Hauptmieter einer Wohngemeinschaft haftet nicht für illegales Filesharing der Untermieter

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    §§ 2 Abs. 1 Nr. 2, 19a, 97 UrhG

  • rabüro.de

    Hauptmieter von WG haftet nicht für illegales Filesharing der Untermieter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (35)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Filesharing-Abmahnung: Urteil sieht keine Störerhaftung bei Untervermietung in Wohngemeinschaften

  • cmshs-bloggt.de (Kurzinformation)

    Gemeinsam wohnen heißt nicht gemeinsam haften

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Urteile graben Massenabmahnern das Wasser ab

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Der Hauptmieter haftet nicht für illegales Filesharing des Untermieters / Keine Verpflichtung zur vorbeugenden Aufklärung!

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Hauptmieter einer WG haftet nicht für Urheberrechtsverletzungen von Untermietern - Keine anlasslose Prüf- und Belehrungspflicht hinsichtlich der Nutzung von Filesharingprogrammen

  • ra-plutte.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Hauptmieter haftet nicht für Filesharing seiner Untermieter

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Filesharing in Wohngemeinschaften

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Illegale Downloads in WG

  • lto.de (Kurzinformation)

    Filesharing in WGs - Hauptmieter haftet nicht für Untermieter

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Filesharing eines WG-Untermieters - Hauptmieter haftet nicht!

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Inhaber eines Internetanschlusses haftet nicht für urheberechtsverletzendes Herunterladen von Musikdateien in seiner Abwesenheit

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Illegale Downloads in WG

  • verweyen.legal (Kurzinformation)

    Filesharing: Keine Störerhaftung des Hauptmieters im Falle einer Urheberrechtsverletzung durch den Untermieter

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Inhaber eines Internetanschlusses haftet nicht für urheberechtsverletzendes Herunterladen von Musikdateien in seiner Abwesenheit

  • Telepolis (Pressemeldung, 20.03.2013)

    WG-Hauptmieter haftet nicht für illegales Filesharing

  • wkblog.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Der Wind dreht sich bei Filesharing-Abmahnungen

  • e-recht24.de (Kurzinformation)

    Filesharing in WGs: Haftet der Hauptmieter für seine WG - Mitbewohner?

  • it-rechts-praxis.de (Kurzinformation)

    Keine Prüfungs- und Belehrungspflichten gegenüber volljährigen Mitbewohnern ohne Anlass

  • wvr-law.de (Kurzinformation)

    Keine Haftung des Hauptmieters für illegales Filesharing seiner Untermieter

  • ra-staemmler.de (Kurzinformation)

    Filesharing-Abmahnung: Haftung in Wohngemeinschaften

  • rechtstipps.de (Kurzinformation)

    Wer haftet fürs Filesharing in Wohngemeinschaften?

  • loebisch.com (Kurzinformation)

    Filesharing: Keine Haftung des Hauptmieters, wenn Untermieter gegen Urheberrecht verstößt

  • internetrecht-freising.de (Kurzinformation)

    Hauptmieter muss Untermieter nicht anlasslos überwachen und belehren

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Abmahnung Filesharing: WG- Hauptmieter haftet nicht für Untermieter

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Filesharing in Wohngemeinschaften: Hauptmieter treffen keine anlasslosen Prüfungs- und Belehrungspflichten gegenüber seinen Untermietern

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Hauptmieter einer WG haftet nicht für Filesharing durch Untermieter

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Zur Haftung des WG-Hauptmieters für illegale Filesharingaktivitäten seiner Untermieter

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Filesharing-Abmahnungen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Haftung für WG-Anschluss?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Sony Music: The Promise - Bruce Springsteen u.a.

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Hauptmieter einer WG haftet nicht für Filesharing durch Untermieter

  • Telepolis (Pressemeldung)

    WG-Hauptmieter haftet nicht für illegales Filesharing

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Urheberrechtsverletzung durch Filesharing

  • verweyen.legal (Kurzinformation und Auszüge)

    Keine Haftung des Hauptmieters bei Filesharing durch Untermieter

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Filesharing: Keine Haftung des Hauptmieters für Urheberrechtsverletzungen der Untermieter - Ebenfalls bestehen keine Prüf- und Kontrollpflichten gegenüber Untermietern

Besprechungen u.ä. (2)

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2013, 286
  • CR 2013, 547
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 12.05.2010 - I ZR 121/08

    Sommer unseres Lebens

    Auszug aus LG Köln, 14.03.2013 - 14 O 320/12
    Gegen den Beklagten spricht zwar im Ausgangspunkt die tatsächliche Vermutung der Täterschaft des Inhabers des Internetanschlusses, über den die Urheberrechtsverletzung begangen worden ist (vergleiche BGH, Urteil vom 12. Mai 2010, I ZR 121/08, Sommer unseres Lebens).

    Ob und inwieweit dem Störer als in Anspruch Genommenem eine Prüfung zuzumuten ist, richtet sich nach den jeweiligen Umständen des Einzelfalls unter Berücksichtigung seiner Funktion und Aufgabenstellung sowie mit Blick auf die Eigenverantwortung desjenigen, der die rechtswidrige Beeinträchtigung selbst unmittelbar vorgenommen hat (BGHZ 185, 330 = GRUR 2010, 633 = WPR 2010, 912 [Rn. 19] - Sommer unseres Lebens; GRUR 2011, 1038 = WRP 2011, 1609 [Rn. 20] - Stiftparfüm; vgl. BGH [V. Zivilsenat], GRUR 2011, 321 [Rn. 15]).

    Eine Prüfpflicht kann bereits mit Inbetriebnahme einer technischen Einrichtung entstehen, setzt dann aber eine schon dadurch eintretende Gefährdung absoluter Rechtsgüter Dritter voraus (vgl. BGHZ 185, 330 = GRUR 2010, 633 = WPR 2010, 912 [Rn. 24] - Sommer unseres Lebens; BGH [V. Zivilsenat], GRUR 2011, 321 [Rn. 16]).

  • BGH, 17.12.2010 - V ZR 44/10

    Preußische Schlösser und Gärten

    Auszug aus LG Köln, 14.03.2013 - 14 O 320/12
    Ob und inwieweit dem Störer als in Anspruch Genommenem eine Prüfung zuzumuten ist, richtet sich nach den jeweiligen Umständen des Einzelfalls unter Berücksichtigung seiner Funktion und Aufgabenstellung sowie mit Blick auf die Eigenverantwortung desjenigen, der die rechtswidrige Beeinträchtigung selbst unmittelbar vorgenommen hat (BGHZ 185, 330 = GRUR 2010, 633 = WPR 2010, 912 [Rn. 19] - Sommer unseres Lebens; GRUR 2011, 1038 = WRP 2011, 1609 [Rn. 20] - Stiftparfüm; vgl. BGH [V. Zivilsenat], GRUR 2011, 321 [Rn. 15]).

    Eine Prüfpflicht kann bereits mit Inbetriebnahme einer technischen Einrichtung entstehen, setzt dann aber eine schon dadurch eintretende Gefährdung absoluter Rechtsgüter Dritter voraus (vgl. BGHZ 185, 330 = GRUR 2010, 633 = WPR 2010, 912 [Rn. 24] - Sommer unseres Lebens; BGH [V. Zivilsenat], GRUR 2011, 321 [Rn. 16]).

  • OLG Köln, 16.05.2012 - 6 U 239/11

    Haftung des Inhabers eines Internetanschlusses für Rechteverletzungen

    Auszug aus LG Köln, 14.03.2013 - 14 O 320/12
    Zu den Grundlagen der Störerhaftung, die im vorliegenden Fall anzuwenden sind, kann auf die Ausführungen im Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom 16. Mai 2012 - 6 U 239/11 - wie folgt Bezug genommen werden:.

    In der Rechtsprechung insbesondere auch des Oberlandesgerichts Köln (vergleiche etwa Urteil vom 16. Mai 2012 - 6 U 239/11) ist anerkannt, dass keine anlasslose Prüf- und Kontrollpflicht des Anschlussinhabers gegenüber seinem Ehegatten, der mit ihm im gemeinsamen Haushalt lebt, besteht.

  • OLG Köln, 23.03.2012 - 6 U 67/11

    Haftung der Eltern für Filesharing durch ihre Kinder

    Auszug aus LG Köln, 14.03.2013 - 14 O 320/12
    Die Eintragung in dieser Datenbank stellt nach der Rechtsprechung der Kammer ein erhebliches Indiz für die Rechteinhaberschaft dar (vergleiche dazu etwa auch OLG Köln, Entscheidungen vom 22. Juli 2011, Az. 6 U 208/10 und 6 W 78/11, sowie Urteil vom 23. März 2012, 6 U 67/11).

    Sie löst die Obliegenheit aus, konkrete Zweifel an der Aktivlegitimation der dort ausgewiesenen Unternehmen anzuführen, und führt dazu, dass die Rechtekette an den einzelnen Titeln nur dann von Klägerseite dargelegt werden muss, wenn der als Verletzer in Anspruch Genommene über ein pauschales Bestreiten hinaus konkret vorträgt, es handele sich bei dem beanstandeten Titel um eine abweichende Version oder ihm seien Nutzungsrechte an dem Titel von dritter Seite angeboten worden (vgl. OLG Köln, Urteil vom 23. März 2012, 6 U 67/11).

  • OLG Köln, 22.07.2011 - 6 U 208/10

    Störereigenschaft des Betreibers eines Internetanschlusses

    Auszug aus LG Köln, 14.03.2013 - 14 O 320/12
    Die Eintragung in dieser Datenbank stellt nach der Rechtsprechung der Kammer ein erhebliches Indiz für die Rechteinhaberschaft dar (vergleiche dazu etwa auch OLG Köln, Entscheidungen vom 22. Juli 2011, Az. 6 U 208/10 und 6 W 78/11, sowie Urteil vom 23. März 2012, 6 U 67/11).

    Ähnlich verhält es sich mit den ID3-Tags, die zwar keine Vermutung gemäß § 10 Abs. 3 UrhG begründen, jedoch gleichwohl ein starkes Indiz für die Rechtsinhaberschaft darstellen (vergleiche insoweit auch OLG Köln, Urteil vom 17. August 2012 - 6 U 208/10, Seite 5).

  • BGH, 22.07.2010 - I ZR 139/08

    Kinderhochstühle im Internet - Zur Haftung des Betreibers eines

    Auszug aus LG Köln, 14.03.2013 - 14 O 320/12
    Als Störer kann analog § 1004 BGB bei der Verletzung absoluter Rechte auf Unterlassung in Anspruch genommen werden, wer - ohne Täter oder Teilnehmer zu sein - in irgendeiner Weise willentlich und adäquat kausal zur Verletzung des geschützten Rechts beiträgt (BGH, GRUR 2011, 152 = WRP 2011, 223 [Rn. 45] - Kinderhochstühle im Internet).
  • BGH, 09.12.2003 - VI ZR 373/02

    Luftbildaufnahmen ja, Wegbeschreibung nein

    Auszug aus LG Köln, 14.03.2013 - 14 O 320/12
    Dabei kann als Beitrag auch die Unterstützung oder Ausnutzung der Handlung eines eigenverantwortlich handelnden Dritten genügen, sofern der in Anspruch Genommene die rechtliche Möglichkeit zur Verhinderung dieser Handlung hatte (BGH, GRUR 2004, 438 [442] - Feriendomizil I).
  • BGH, 17.08.2011 - I ZR 57/09

    Stiftparfüm

    Auszug aus LG Köln, 14.03.2013 - 14 O 320/12
    Ob und inwieweit dem Störer als in Anspruch Genommenem eine Prüfung zuzumuten ist, richtet sich nach den jeweiligen Umständen des Einzelfalls unter Berücksichtigung seiner Funktion und Aufgabenstellung sowie mit Blick auf die Eigenverantwortung desjenigen, der die rechtswidrige Beeinträchtigung selbst unmittelbar vorgenommen hat (BGHZ 185, 330 = GRUR 2010, 633 = WPR 2010, 912 [Rn. 19] - Sommer unseres Lebens; GRUR 2011, 1038 = WRP 2011, 1609 [Rn. 20] - Stiftparfüm; vgl. BGH [V. Zivilsenat], GRUR 2011, 321 [Rn. 15]).
  • OLG Köln, 04.06.2012 - 6 W 81/12

    Haftung des Inhabers eines Internetanschlusses für Urheberrechtsverletzungen

    Auszug aus LG Köln, 14.03.2013 - 14 O 320/12
    Gleichfalls geht die Kammer grundsätzlich auch bei volljährigen Kindern im Haushalt des Anschlussinhabers davon aus, dass bei Überlassung des Anschlusses an diesen Maßnahmen zu ergreifen sind, um Rechtsverletzungen bei der Nutzung des Internets entgegenzuwirken, wiederum insbesondere im Rahmen des Anbietens von urheberrechtlich geschützten Dateien in Filesharing-Netwerken (vergleiche auch OLG Köln, Beschluss vom 4. Juni 2012 - 6 W 81/12).
  • LG Flensburg, 27.05.2016 - 8 S 48/15

    Filesharing Wohngemeinschaft

    Er habe jedoch mit einer Rechtsverletzung durch seinen Mitbewohner nicht rechnen müssen, weil aus dem Untermietverhältnis Schutz- und Rücksichtnahmepflichten des Untermieters folgten, die auch die ordnungsgemäße und rechtmäßige Nutzung des Internetanschlusses umfassten (so auch LG Köln, Urteil vom 14. März 2013, Az. 14 0 320/12, AG Leipzig, Urteil vom 07.08.2015, Az. 106 C 119/15, AG Bochum, Urteil vom 16.04.2014, Az. 67 C 57/14).
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Rechtsprechung
   LAG Berlin-Brandenburg, 12.11.2012 - 17 TaBV 1318/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,38455
LAG Berlin-Brandenburg, 12.11.2012 - 17 TaBV 1318/12 (https://dejure.org/2012,38455)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 12.11.2012 - 17 TaBV 1318/12 (https://dejure.org/2012,38455)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 12. November 2012 - 17 TaBV 1318/12 (https://dejure.org/2012,38455)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW

    BetrVG § 23
    BetrVG

  • JurPC

    Ausschluss aus dem Betriebsrat wegen Verletzung des Datengeheimnisses

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit des Ausschlusses aus dem Betriebsrat bei unberechtigter Einsichtnahme in Personalakten; Begründetheit eines Zustimmungsersetzungsantrags zu außerordentlicher Kündigung bei zumutbarer Weiterbeschäftigung

  • Betriebs-Berater

    Ausschluss aus dem Betriebsrat wegen Verletzung des Datengeheimnisses

  • Betriebs-Berater

    Datenschutzverstoß führt zu Ausschluss aus Betriebsrat

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausschluss aus Betriebsrat bei unberechtigter Einsichtnahme in Personalakten; unbegründeter Zustimmungsersetzungsantrag zu außerordentlicher Kündigung bei zumutbarer Weiterbeschäftigung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (23)

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Ausschluss aus dem Betriebsrat wegen unerlaubter Zugriffe auf das elektronische Personalinformationssystem

  • anwaltskanzlei-online.de (Kurzinformation)

    Arbeitsrecht: Kündigung, wenn der Betriebsrat unbefugt die elektronische Personalakte einsieht?

  • faz.net (Kurzinformation)

    Darf der Betriebsrat meine persönlichen Daten einsehen?

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Ausschluss aus dem Betriebsrat

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Betriebsratmitglied: Unbefugte Zugriffe auf Personalinformationssystem

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Unbefugter Zugriff auf das elektronische Personalinformationssystem - Ausschluss aus Betriebsrat

  • arbeit-familie.de (Kurzmitteilung)

    Der Betriebsratsvorsitzende schaut in das Personalinformationssystem.

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Betriebsratsmitglieder können bei unbefugtem Zugriff auf Personaldaten aus Betriebsrat ausgeschlossen werden

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Ausschluss aus dem Betriebsrat wegen unerlaubter Zugriffe auf das elektronische Personalinformationssystem

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Datenschutzverstoß führt zu Ausschluss aus Betriebsrat

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Ausschluss aus dem Betriebsrat wegen Verletzung des Datengeheimnisses

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Ausschluss aus dem Betriebsrat wegen unerlaubter Zugriffe auf das elektronische Personalinformationssystem

  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)

    Ausschluss aus dem Betriebsrat wegen unberechtigter Einsichtnahme in Personalakten

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Ausschluss aus dem Betriebsrat wegen Verletzung des Datengeheimnisses

  • e-recht24.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Personalakte: Wem steht ein Einsichtsrecht zu?

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Ausschluss aus dem Betriebsrat wegen Datenschutzverletzung

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Wenn der Betriebsrat unbefugt die elektronische Personalakte einsieht - Kündigung?

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Ausschluss aus dem Betriebsrat wegen unerlaubter Zugriffe auf das elektronische Personalinformationssystem

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Ausschluss aus dem Betriebsrat wegen Verstoßes gegen datenschutzrechtliche Vorschriften

  • anwalt24.de (Pressemitteilung)

    Ausschluss aus dem Betriebsrat wegen unberechtigtem Zugriff auf Personalinformationssystem

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Betriebsrat darf nicht in Personalinformationssystem herumschnüffeln

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Ausschluss aus dem Betriebsrat wegen unerlaubtem Zugriff auf Personaldaten

  • wordpress.com (Kurzinformation)

    Außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitgliedes, der ohne Berechtigung eine Personalakte eingesehen hat

Besprechungen u.ä. (2)

  • faz.net (Kurzanmerkung)

    Darf der Betriebsrat Personalakten einsehen?

  • arbrb.de (Entscheidungsbesprechung)

    Betriebsratsausschluss wegen unbefugtem Zugriff auf Personalinformationssystem

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2013, 1396
  • CR 2013, 547
  • NZA-RR 2013, 293
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 05.09.1967 - 1 ABR 1/67

    Anforderungen an den Ausschluss von Betriebsratsmitgliedern -; Schweigepflicht

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 12.11.2012 - 17 TaBV 1318/12
    Dabei ist umstritten, ob die Pflichtverletzung schuldhaft begangen sein muss oder ob es genügt, dass sie dem Betriebsratsmitglied zurechenbar ist (im letzteren Sinn BAG, Beschluss vom 5. September 1967 - 1 ABR 1/67 - AP Nr. 8 zu § 23 BetrVG; a.A. Richardi, BetrVG, 13. Aufl. 2012, § 23 Rn. 28 m.w.N.).
  • BAG, 22.06.1993 - 1 ABR 62/92

    Betriebsrat: Auflösung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 12.11.2012 - 17 TaBV 1318/12
    Die grobe Pflichtverletzung muss objektiv erheblich und offensichtlich schwerwiegend sein; dies setzt voraus, dass die weitere Amtsausübung des Betriebsrats unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls untragbar erscheint (BAG, Beschluss vom 22. Juni 1993 - 1 ABR 62/92 - AP Nr. 22 zu § 23 BetrVG 1972 m.w.N.).
  • BAG, 17.03.1987 - 1 ABR 59/85

    Unterrichtungspflicht des Arbeitgebers - Datenschutz

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 12.11.2012 - 17 TaBV 1318/12
    aa) Der Betriebsrat hat darüber zu wachen, dass die zugunsten der Arbeitnehmer geltenden Gesetze im Betrieb durchgeführt werden; hierzu gehört auch das Bundesdatenschutzgesetz (BAG, Beschluss vom 17. März 1987 - 1 ABR 59/85 - AP Nr. 29 zu § 80 BetrVG 1972).
  • BAG, 20.12.1988 - 1 ABR 63/87

    Anschlußrechtsbeschwerde - Betriebsvereinbarung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 12.11.2012 - 17 TaBV 1318/12
    Der Betriebsrat hat deshalb ohne Zustimmung des jeweiligen Arbeitnehmers nicht das Recht, Einblick in eine Personalakte nehmen, was sich mittelbar aus § 83 BetrVG ergibt (BAG, Beschluss vom 20. Dezember 1988 - 1 ABR 63/87 - AP Nr. 5 zu § 92 BetrVG 1972).
  • BAG, 16.10.1986 - 2 ABR 71/85

    Außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitglieds; Verletzung von Amts- und

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 12.11.2012 - 17 TaBV 1318/12
    Dabei ist allerdings bei der Prüfung eines wichtigen Grundes ein besonders strenger Maßstab anzulegen, weil ein Arbeitnehmer, der nicht dem Betriebsrat angehört, nicht der gleichen Konfliktsituation ausgesetzt ist wie ein Betriebsratsmitglied, der im Rahmen seiner Amtstätigkeit seine Arbeitsvertragspflichten verletzt (vgl. hierzu BAG, Urteil vom 16. Oktober 1986 - 2 ABR 71/85 - AP Nr. 95 zu § 626 BGB; Richardi, BetrVG, 13. Auflage 2012, Anhang zu § 103, Rn. 21 m.w.N.).
  • ArbG Düsseldorf, 10.03.2016 - 10 BV 253/15

    Zustimmung zur fristlosen Kündigung eines Betriebsratsvorsitzenden?

    Die weitere Amtsausübung muss untragbar sein (BAG 22. Juni 1993 - 1 ABR 62/92 -, AP BetrVG 1972 § 23 Nr. 22; LAG Düsseldorf 23. Januar 2015 - 6 TaBV 48/14 - Rn. 50; LAG Berlin-Brandenburg 12. November 2012 - 17 TaBV 1318/12 - Rn. 26, NZA-RR 2013, 293).
  • LAG Düsseldorf, 23.01.2015 - 6 TaBV 48/14

    Ausschluss eines Betriebsratsmitglieds wegen einer Pflichtverletzung aus einer

    Die weitere Amtsausübung muss untragbar sein (BAG v. 22.06.1993 a.a.O.; LAG Düsseldorf v. 09.01.2013 aaO; LAG Berlin-Brandenburg v. 12.11.2012 - 17 TaBV 1318/12 - Rn. 26, NZA-RR 2013, 293).
  • LAG Düsseldorf, 19.08.2021 - 5 TaBV 33/20

    Ausschluss eines Betriebsratsmitglieds; grobe Amtspflichtverletzung

    Die weitere Amtsausübung muss untragbar sein (BAG v. 22.06.1993 - 1 ABR 62/92 - a.a.O.; LAG Düsseldorf v. 09.01.2013 - 12 TaBV 93/12 - a.a.O.; LAG Berlin-Brandenburg v. 12.11.2012 - 17 TaBV 1318/12 - Rn. 26, juris).
  • ArbG Essen, 09.12.2015 - 6 BV 100/15

    Ausschluss eines Betriebsratsmitglieds aus dem Betriebsrat wegen grober

    Die weitere Amtsausübung muss untragbar sein (BAG, Beschluss vom 22.06.1993, 1 ABR 62/92 AP Nr. 22 zu § 23 BetrVG; LAG Düsseldorf, Beschluss vom 23.01.2015, 6 TaBV 448/14 Rn. 60; LAG Düsseldorf, Beschluss vom 09.01.2013, 12 TaBV 93/12 Rn. 40; LAG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 12.11.2012, 17 TaBV 1318/12).
  • ArbG Essen, 03.02.2016 - 6 BV 88/15
    Die weitere Amtsausübung muss untragbar sein (BAG, Beschluss vom 22.06.1993, 1 ABR 62/92 AP Nr. 22 zu § 23 BetrVG; LAG Düsseldorf, Beschluss vom 23.01.2015, 6 TaBV 448/14 Rn. 60; LAG Düsseldorf, Beschluss vom 09.01.2013, 12 TaBV 93/12 Rn. 40; LAG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 12.11.2012, 17 TaBV 1318/12).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 22.03.2013 - 11 W 8/13   

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https://dejure.org/2013,5987
OLG Frankfurt, 22.03.2013 - 11 W 8/13 (https://dejure.org/2013,5987)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 22.03.2013 - 11 W 8/13 (https://dejure.org/2013,5987)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 22. März 2013 - 11 W 8/13 (https://dejure.org/2013,5987)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Haftung des Internetanschlussinhabers für Urheberrechtsverletzungen des Ehegatten - Ein Ehegatte kann seinem Ehegatten den auf seinen Namen laufenden Internetanschluss überlassen, ohne diesen ständig überwachen zu müssen, solange er keine konkreten Anhaltspunkte für ...

  • openjur.de

    §§ 97a, 97 UrhG; § 91a ZPO

  • Justiz Hessen

    § 97 UrhG, § 97a UrhG, § 91a ZPO
    Haftung des Internetanschlussinhabers als Störer

Kurzfassungen/Presse (16)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Bei Filesharing-Abmahnung keine Störerhaftung unter Eheleuten

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Keine Störerhaftung des Anschlussinhabers für den Ehepartner in Filesharing-Fällen, sofern keine konkreten Anhaltspunkte für Urheberrechtsverletzungen bekannt sind

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Keine Haftung des Anschlussinhabers für Urheberrechtsverletzungen des Ehegatten

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Haftung des Internetanschlussinhabers als Störer

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Haftung des Internetanschlussinhabers als Störer

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Keine Haftung des Anschlussinhabers für Urheberrechtsverletzungen des Ehegatten

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Internetanschluss kann dem anderen Ehepartner ohne ständige Überwachung überlassen werden

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Bei P2P-Urheberrechtsverletzungen keine Mitstörer-Haftung für Ehegatten

  • dr-wachs.de (Kurzinformation)

    Aufklärungspflicht nur bei einer begründeten Abmahnung

  • blog-it-recht.de (Kurzinformation)

    Hafte ich für die Urheberrechtsverletzung meines Ehepartners?

  • loebisch.com (Kurzinformation)

    Störerhaftung bei Filesharing: Anschlussinhaber haftet nicht für Ehepartner

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Haftung für Filesharing des Ehegatten verneint

  • anwalt24.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Haftung von Ehegatten bei Filesharing

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Haftung des Ehepartners bei Tauschbörsennutzung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Anschlussinhaber haftet nicht für Filesharing des Ehegatten

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Ehemann haftet nicht für Teilnahme seiner Ehefrau an einer Internettauschbörse - Ohne konkrete Anhaltspunkte bestehen für den Ehemann keine Überwachungspflichten

Besprechungen u.ä. (2)

  • internet-law.de (Entscheidungsanmerkung)

    Keine Haftung für Ehegatten beim Filesharing

  • it-recht-kanzlei.de (Entscheidungsbesprechung)

    Drum prüfe...nicht: Keine Kontrollpflicht für Ehepartner bei Filesharing!

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2013, 755
  • GRUR-RR 2013, 246
  • MMR 2013, 398 (Ls.)
  • MIR 2013, Dok. 032
  • CR 2013, 547
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 30.04.2008 - I ZR 73/05

    Internet-Versteigerung III

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.03.2013 - 11 W 8/13
    Andernfalls würde die Störerhaftung in nicht hinnehmbarer Weise auf Dritte erstreckt, die nicht selbst die rechtswidrige Beeinträchtigung vorgenommen haben [BGH Urt. v. 18.10.2001 - I ZR 22/99 - Meißner Dekor I; Urt. v. 30.4.2008 - I ZR 73/05 - Internet-Versteigerung II].
  • OLG Köln, 16.05.2012 - 6 U 239/11

    Haftung des Inhabers eines Internetanschlusses für Rechteverletzungen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.03.2013 - 11 W 8/13
    Selbst wenn der Beklagte gewusst und gebilligt hätte, dass seine Ehefrau den Internetzugang zur Teilnahme an Peer-to-Peer-Netzwerken nutzte, ergäbe sich daraus noch nicht, dass er von den konkret in Rede stehenden Rechtsverletzungen gewusst hat [vgl. BGH, GRUR 2009, 730 - Halsband; OLG Köln Urt. v. 16.5.2012 - I-6 U 239/11 - Rn. 14 - jeweils veröffentlich bei juris].
  • OLG Frankfurt, 20.12.2007 - 11 W 58/07

    Störerhaftung des Inhabers eines privaten Internetanschlusses

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.03.2013 - 11 W 8/13
    Wie der Senat mit Beschluss vom 20.12.2007 - 11 W 58/07 - entschieden hat, trifft den Inhaber eines Internetanschlusses, der diesen dritten Personen überlässt, eine Pflicht, diese Nutzer zu instruieren und zu überwachen, nur, soweit für ihn ein konkreter Anlass für die Befürchtung besteht, der Nutzer werde den Anschluss zu Rechtsverletzungen missbrauchen.
  • BGH, 18.10.2001 - I ZR 22/99

    Meißner Dekor

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.03.2013 - 11 W 8/13
    Andernfalls würde die Störerhaftung in nicht hinnehmbarer Weise auf Dritte erstreckt, die nicht selbst die rechtswidrige Beeinträchtigung vorgenommen haben [BGH Urt. v. 18.10.2001 - I ZR 22/99 - Meißner Dekor I; Urt. v. 30.4.2008 - I ZR 73/05 - Internet-Versteigerung II].
  • BGH, 01.12.1994 - I ZR 139/92

    "Kosten bei unbegründeter Abmahnung"; Aufklärungspflicht des Empfängers einer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.03.2013 - 11 W 8/13
    Der Abgemahnte hat die Wahl, ob er die Abmahnung zurückweisen oder warten will, ob der Gläubiger zur Gericht geht [BGH, GRUR 1995, 167: Kosten bei unbegründeter Abmahnung; Schricker/Wild, UrhR, 4. Aufl., § 97 a Rn. 23].
  • LG Köln, 11.09.2012 - 33 O 353/11

    Anforderungen an eine sekundäre Darlegungslast des Anschlussinhabers bei

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.03.2013 - 11 W 8/13
    Können nämlich schon weitergehende - sekundäre - Darlegungen des Anschlussinhabers als diejenige, dass Hausgenossen selbständig auf den Internetanschluss zugreifen können, bei der täterschaftlichen Haftung, bei der zudem eine tatsächliche Vermutung gegen den Anschlussinhaber streitet, nicht verlangt werden, kann dies erst recht nicht bei der Verteidigung gegen die Inanspruchnahme als Störer gefordert werden [ebenso LG Köln, Urt. v. 11.9.2012 - 33 O 353/11 m. zust. Anm. von Rathsack, zit. nach juris].
  • OLG Köln, 09.09.2010 - 6 W 114/10

    Grundsätze zur Bemessung des Streitwerts für ein Verfahren auf Unterlassung der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.03.2013 - 11 W 8/13
    Aus der Entscheidung des OLG Köln vom 9.9.2010 - 6 W 114/10 - folgt nichts anderes.
  • BGH, 08.01.2014 - I ZR 169/12

    BearShare - Zur Haftung für illegales Filesharing volljähriger

    Der Anschlussinhaber genügt seiner sekundären Darlegungslast dadurch, dass er vorträgt, ob andere Personen und gegebenenfalls welche anderen Personen selbständigen Zugang zu seinem Internetanschluss hatten und als Täter der Rechtsverletzung in Betracht kommen (vgl. OLG Hamm, MMR 2012, 40 f.; Beschluss vom 4. November 2013 - 22 W 60/13, juris Rn. 7; OLG Köln, GRUR-RR 2012, 329, 330; OLG Frankfurt am Main, GRUR-RR 2013, 246; LG Köln, ZUM 2013, 67, 68; LG München I, MMR 2013, 396).

    Diese Grundsätze gelten nicht nur für die Überlassung des Internetanschlusses durch einen Ehepartner an den anderen Ehepartner (OLG Frankfurt am Main, GRUR-RR 2008, 73, 74; GRUR-RR 2013, 246; OLG Köln, WRP 2011, 781; OLG Köln, GRUR-RR 2012, 329, 331; OLG Düsseldorf, Urteil vom 5. März 2013 - 20 U 63/12, juris Rn. 29; LG Mannheim, MMR 2007, 267, 268; Rathsack, jurisPR-ITR 25/2012 Anm. 4 unter D; ders., jurisPR-ITR 12/2013 Anm. 5 unter D; ders., jurisPR-ITR 19/2013 Anm. 2 unter C; Härting in Internetrecht, 5. Aufl., Rn. 2255).

  • OLG Frankfurt, 22.07.2016 - 8 W 38/16

    Kündigung eines Wohn- und Betreuungsvertrages aus wichtigem Grund

    Danach hat in der Regel derjenige die Kosten zu tragen, dem sie auch nach den allgemeinen kostenrechtlichen Bestimmungen der ZPO aufzuerlegen gewesen wären (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 07.05.2007 - VI ZR 233/05, NJW 2007, 3429; OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 22.03.2013 - 11 W 8/13, GRUR-RR 2013, 246; Hüßtege, in: Thomas/Putzo, ZPO, 34. Aufl. 2013, § 91a, Rdnr. 47 f.).
  • AG Brandenburg, 05.07.2018 - 31 C 107/18

    Einstweilige Verfügung: "Hauptsache" ist Verfügungsgrund!

    Danach hat in der Regel derjenige die Kosten zu tragen, dem sie auch nach den allgemeinen kostenrechtlichen Bestimmungen der ZPO aufzuerlegen gewesen wären ( BGH , Beschluss vom 07.05.2007, Az.: VI ZR 233/05, u.a. in: NJW 2007, Seite 3429; OLG Frankfurt/Main , Beschluss vom 22.07.2016, Az.: 8 W 38/16, u.a. in: NJW-RR 2016, Seiten 1394 ff.; OLG Frankfurt/Main , Beschluss vom 22.03.2013, Az.: 11 W 8/13, u.a. in: GRUR-RR 2013, Seite 246; AG Brandenburg an der Havel , Beschluss vom 22.10.2009, Az.: 31 C 133/09, u.a. in: FamRZ 2010, Seiten 396 ff. ).
  • AG Frankfurt/Main, 14.06.2013 - 30 C 3078/12

    Filesharing - Personalisierung des Kennworts eines WLAN-Routers

    Sofern der Anschlussinhaber nicht mit einer Rechtsverletzung durch seinen Ehepartner rechnen muss, sind Hinweis-, Aufklä­rungs- und Überprüfungspflichten diesem gegenüber unzumutbar (OLG Frankfurt, Beschluss v. 22.03.2013, Az. 11 W 8/13).
  • AG München, 10.06.2015 - 155 C 23521/13

    Verletzung Urheberrechte - Sekundäre Darlegungslast

    Der Anschlussinhaber genügt seiner sekundären Darlegungslast dadurch, dass er vorträgt, ob andere Personen und gegebenenfalls welche anderen Personen selbständigen Zugang zu seinem Internetanschluss hatten und als Täter der Rechtsverletzung in Betracht kommen (vgl. OLG Hamm, MMR 2012, 40 f.; Beschluss vom 4. November 2013 - 22 W 60/13, juris Rn. 7; OLG Köln, GRUR-RR 2012, 329, 330; OLG Frankfurt am Main, GRUR-RR 2013, 246; LG Köln, ZUM 2013, 67, 68).
  • AG Frankfurt/Main, 30.09.2021 - 29 C 2134/20

    Schadensersatz wegen Verletzung eines urheberrechtlich geschützten Rechts

    Nach der Rechtsprechung des BGH müssen erwachsene Familienmitglieder, wie der Zeuge ..., nicht separat belehrt werden (BGH, Urt. v. 12.05.2016, Az. I ZR 86/15, Silver Linings Playbook; BGH GRUR 2014, 657 = K&R 2014, 513 Rdn. 24 - BearShare , OLG Frankfurt, Urt. v. 22.3.2013, Az. 11 W 8/13 , GRUR-RR 2013, 246; OLG Düsseldorf, Urt. v. 5.3.2013, Az. I-20 U 63/12, ZUM 2014, 406; OLG Köln, Urt. v. 16.5.2012, Az. 6 U 239/11, K&R 2012, 526; s. auch schon OLG Frankfurt, Urt. v. 20.12.2007, Az. 11 W 58/07 , K&R 2008, 113).
  • AG Köln, 21.10.2015 - 137 C 263/13

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Zahlung von Schadensersatz nach

    Der Anschlussinhaber genügt seiner sekundären Darlegungslast dadurch, dass er vorträgt, ob andere Personen und gegebenenfalls welche anderen Personen selbständigen Zugang zu seinem Internetanschluss hatten und als Täter der Rechtsverletzung in Betracht kommen (vgl. OLG Hamm, MMR 2012, 40 f.; Beschluss vom 4. November 2013 - 22 W 60/13, juris Rn. 7; OLG Köln, GRUR-RR 2012, 329, 330; OLG Frankfurt am Main, GRUR-RR 2013, 246; LG Köln, ZUM 2013, 67, 68; LG München I, MMR 2013, 396).
  • AG Saarbrücken, 14.10.2015 - 121 C 135/15

    Filesharing - Anschlussinhaberpflichten - sekundäre Beweislast

    Der Anschlussinhaber genügt seiner sekundären Darlegungslast dadurch, dass er vorträgt, ob andere Personen und gegebenenfalls welche anderen Personen selbständigen Zugang zu seinem Internetanschluss hatten und als Täter der Rechtsverletzung in Betracht kommen (vgl. OLG Hamm, MMR 2012, 40 f.; Beschluss vom 4. November 2013 - 22 W 60/13, juris Rn. 7; OLG Köln, GRUR-RR 2012, 329, 330; OLG Frankfurt am Main, GRUR-RR 2013, 246; LG Köln, ZUM 2013, 67, 68; LG München I, MMR 2013, 396).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 08.03.2013 - I-6 U 23/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,8626
OLG Köln, 08.03.2013 - I-6 U 23/13 (https://dejure.org/2013,8626)
OLG Köln, Entscheidung vom 08.03.2013 - I-6 U 23/13 (https://dejure.org/2013,8626)
OLG Köln, Entscheidung vom 08. März 2013 - I-6 U 23/13 (https://dejure.org/2013,8626)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • JurPC

    Alte Musterbelehrung

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Widerrufsbelehrung bei Fernabsatzverträgen bei Verwendung einer geänderten Musterbelehrung

  • rechtsportal.de

    Anforderungen an die Widerrufsbelehrung bei Fernabsatzverträgen; Verwendung der neuen Musterbelehrung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Kein Wettbewerbsverstoß bei Verwendung der alten Widerrufsbelehrung?

  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)

    Verwendung der bis zum 04.08.2011 gültigen Musterwiderrufsbelehrung hinsichtlich Wertersatz ist nicht wettbewerbswidrig

Verfahrensgang

  • LG Köln - 33 O 261/12
  • OLG Köln, 08.03.2013 - I-6 U 23/13

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2013, 301
  • K&R 2013, 502
  • CR 2013, 547
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 03.09.2009 - C-489/07

    Kein Wertersatz für die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme nach Ausübung des

    Auszug aus OLG Köln, 08.03.2013 - 6 U 23/13
    Dahinter steht die Erwägung, dass der Verbraucher bei einem Fernabsatzgeschäft vor Vertragsschluss keine Möglichkeit hat, sich die in Aussicht genommene Ware in einem Ladengeschäft anzusehen oder sie auf ihre Funktionstauglichkeit und weitere Eigenschaften zu untersuchen, weshalb es ihm ermöglicht werden soll, sich nach angemessener Bedenkzeit, in der er die Möglichkeit hat, die gekaufte Ware zu prüfen und auszuprobieren, von dem wirksam geschlossenen Vertrag wieder zu lösen (vgl. BGH, GRUR 2012, 643 [Rn. 22] - Überschrift zur Widerrufsbelehrung; EuGH, NJW 2009, 3015 [Rn. 20, 29] - Messner).
  • BGH, 09.11.2011 - I ZR 123/10

    Überschrift zur Widerrufsbelehrung

    Auszug aus OLG Köln, 08.03.2013 - 6 U 23/13
    Dahinter steht die Erwägung, dass der Verbraucher bei einem Fernabsatzgeschäft vor Vertragsschluss keine Möglichkeit hat, sich die in Aussicht genommene Ware in einem Ladengeschäft anzusehen oder sie auf ihre Funktionstauglichkeit und weitere Eigenschaften zu untersuchen, weshalb es ihm ermöglicht werden soll, sich nach angemessener Bedenkzeit, in der er die Möglichkeit hat, die gekaufte Ware zu prüfen und auszuprobieren, von dem wirksam geschlossenen Vertrag wieder zu lösen (vgl. BGH, GRUR 2012, 643 [Rn. 22] - Überschrift zur Widerrufsbelehrung; EuGH, NJW 2009, 3015 [Rn. 20, 29] - Messner).
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